RAO (Berufsbezeichnung „Rechtanwalt“; Schutz der Bezeichnung)
Wr PatientenanwaltschaftsG - (Patientenanwaltschaft; keine zur freiberuflichen entgeltlichen Parteienvertretungen berufene Einrichtung; kein Eingriff in Rechte der Rechtsanwälte; Verwendung des Wortes bzw Wortteiles „Anwalt“ als Bezeichnung für andere Personen als Rechtsanwälte)