§ 1 DSt 1990 (Strafanzeige gegen Kollegen; „leichtfertiges“ Einbringen; Gleichheit; Einleitungsbeschluss)
VfGH 26.09.2000, B 1658/99
Auch sonst hat keine Verletzung des Gleichheitssatzes stattgefunden Der Bf bekämpft im einzelnen die Richtigkeit der Tatsachenfeststellungen und die Beweiswürdigung des angefochtenen B. Diesem Vorbringen ist zu erwidern, dass es allenfalls Verstöße gegen einfachges Regelungen aufzeigt, aber nicht geeignet ist, einen in die VerfassSphäre reichenden Vollzugsfehler zu erweisen.