§ 31 Abs 5 Sbg ROG 1992 (Beeinträchtigung der Besonnung, Belichtung sowie Lärmbeeinträchtigung)
§ 40 Abs 1 Sbg ROG 1992 (Bebauungsplan, Änderungsanlass; Änderung zur Ermöglichung der Situierung einer Garage unter Unterschreitung des gesetzlichen Mindestabstandes nicht gesetzwidrig, wenn in der Gegend zahlreiche Garagen unter Unterschreitung des Mindestabstandes errichtet)