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VwGH 23. 5. 2000, 2000/11/0032 (ZIVILDIENST)

JudikaturZIVILDIENSTZfV 2001/1840ZfV 2001, 849

§ 76a Abs 1 ZDG (Zivildiensterklärung; Möglichkeit der Abgabe der Zivildiensterklärung innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf von fünf Jahren ab Abschluss des Stellungsverfahrens)

§ 76 Abs 2 ZDG (ebenso, Verständigung des Wehrpflichtigen vom BMLV von der neuerlichen Möglichkeit der Abgabe der Zivildiensterklärung)

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