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VwGH 9. 3. 2000, 99/07/0193 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2001/1836ZfV 2001, 848

§ 12 Abs 2 WRG (bestehende Rechte, ua das Grundeigentum; Verminderung des Grundstückswertes, kein geschützter Aspekt des Eigentumsrechtes)

§ 13 Abs 1 WRG (Wasserbenutzung; Vorgaben für die Bestimmung des Maßes)

§ 16 WRG (Widerstreit zwischen bestehenden Wasserrechten und geplanten Wasserbenutzungen; Entscheidung zugunsten desjenigen, der sein Recht früher erworben hat)

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