§ 66 Abs 4 AVG (Berufungsbehörde, Entscheidung in der Sache selbst; ersatzlose Bescheiderhebung; kein Ausspruch der Abweisung des Antrages)
VwGH 13.04.2000, 99/07/0205
Die bel Beh hat im Spr ihres Bes den erstinst B gem § 66 Abs 4 AVG behoben, ohne gleichzeitig eine ausdrückl Abw des A der bfd Partei auszusprechen. Der angef B beinhaltet aber trotzdem auch eine Abw dieses Aes.