vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 9. 11. 1999, 99/05/0180 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2001/1781ZfV 2001, 836

§ 44a VStG (Straferkenntnis, Spruch, Inhalt; unrichtige Bezeichnung des objektiv zutreffenden Tatorts; Irrtum hinsichtlich der Hausnummer, „1“ statt „1A“)

VwGH 09.11.1999, 99/05/0180

Auch in der Gegenschrift der bel Beh wird nicht bestritten, dass der richtige Tatort in Wien IX, K-Straße 1A, liegt, wie dies auch aus der Anzeige der MA 59 vom 17. 6. 1997 hervorgeht. Mit dem B, in Wien IX, K-Straße 1, Münzgewinnspielapparate betrieben zu haben, ohne die dafür erforderl Konzession erlangt zu haben, wird aber der Bf einer Übertretung schuldig erkannt, die er nicht begangen hat, wurde doch an dem im Straferkenntnis aufscheinenden Tatort K-Straße 1 der verwaltungsstrafrechtl verpönte Tatbestand nicht verwirklicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!