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VwGH 15. 9. 1999, 95/03/0232 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2001/1774ZfV 2001, 835

§ 51 Abs 7 VStG idF BGBl 1995/620 (Strafbescheid gilt als aufgehoben, wenn BerufungsB nicht innerhalb von 15 Monaten ab Berufungseinbringung erlassen wird; Bescheiderlassung gegenüber einer Partei im Mehrparteienverfahren)

§ 51 Abs 2 VStG (Nichterscheinen der Partei trotz ordnungsgemäßer Ladung; Verknüpfung des Berufungsbescheides)

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