§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung, Bewilligung, keine; Rechtsanwalt, Beschwerdefrist, Berechnung durch Kanzleiangestellte; ausreichendes Kontrollsystem zur Überprüfung der Eintragung richtig ermittelter Fristen, keines; nur minderer Grad des Versehens, keiner)
VwGH 29.09.2000, 2000/02/0191, 0192