§ 33 Abs 1 VwGG (Klaglosstellung, Zurückziehung, Einstellung; Berufungsbescheid, Abänderung gemäß § 52a Abs 1 VStG , Klaglosstellung auch wenn angestrebter Rechtszustand nicht herbeigeführt wurde)
§ 52a Abs 1 VStG (Abänderung und Aufhebung von Amts wegen)