§ 33a VwGG (Bescheidbeschwerde, Bescheid eines UVS, Ablehnung; Bescheid des UBAS; Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängig, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insb weil von Rechtsprechung des VwGH abgewichen wird, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet; Asylantrag, Abweichung; Beweiswürdigung; Beweiswürdigung schlüssig)