§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG (Beschwerdepunkt; Auslegung aus dem Gesamtzusammenhang der Beschwerde nur, wenn zweifelhaft)
§ 28 Abs 1 Z 5 VwGG (Beschwerdegründe)
§ 34 Abs 1 VwGG (Beschwerde, Legitimation keine, Rechtsverletzungsmöglichkeit keine; angef B trägt dem im Verwaltungsverfahren gestellten Begehren Rechnung)