§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung, Bewilligung; Rechtsanwalt, Abfertigung von Schriftstücken, Überlassung von rein technischen Vorgängen an verlässliche Kanzleikraft ohne nähere Beaufsichtigung, Versehen der Kanzleikraft, Verschulden des Rechtsanwaltes, keines)
VwGH 29.09.2000, 99/02/0054, 2000/02/0267