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VwGH 12. 7. 2000, 98/04/0212 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2001/1750ZfV 2001, 830

§ 41 Abs 1 VwGG (Prüfung des angefochtenen Bescheides, Entscheidungsgrundlage, Sachverhaltsannahme der belangten Behörde; Berücksichtigung später eingetretener Tatsachen, keine; Gewerbeberechtigung, Entziehung, Absehen, keines; „in der Zwischenzeit“ abgedeckte Verpflichtungen, Behauptung „nicht mehr“ anhängiger Exekutionsverfahren)

VwGH 12.07.2000, 98/04/0212

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