§ 86 Abs 1, 2 Stmk VergabeG 1995 (Vergabekontrollsenat, Nachprüfungsverfahren auf Antrag, Entscheidungskompetenz nach Einleitung; Nichtigerklärung nach Zuschlag, keine; Antragsbindung; amtswegige Umdeutung von vornherein verfehlter Begehren, keine; Verbesserung nach § 13 Abs 3 AVG, keine)