§ 1 Abs 1 Stmk VergabeG 1995 (Geltungsbereich, Vergabe von Lieferaufträgen, Bauaufträgen und Baukonzessionsaufträgen durch öffentliche Auftraggeber; Dienstleistungsauftrag, Vergabekontrollsenat, Zuständigkeit zur Nachprüfung, keine)
§ 85 Abs 1 Stmk VergabeG 1995 (Vergabekontrollsenat, Zuständigkeit; Anträge wegen behauptetem Gesetzesverstoß oder Verstoß gegen Verordnungen)