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VwGH 26. 5. 2000, 99/06/0008 (STRASSENWESEN)

JudikaturSTRASSENWESENZfV 2001/1733ZfV 2001, 825

§ 26 Abs 3 Stmk LdStVG (Baumbestände, Gebüsche, an Straßen grenzend; Abholzung auf Verlangen der Straßenverwaltung in einer den Erfordernissen des Verkehrs und der Erhaltung der Straße im Einzelfall entsprechenden Entfernung, höchstens 6 m, bei Straßen für lokales Verkehrsbedürfnis höchstens 3 m; verwaltungspolizeilicher Auftrag; Bezugnahme auf Verhandlungsschrift; Verpflichtung zur Entfernung des Überhangs; Erweiterung des Auftrags auf Abholzung bis Entfernung von 3 m durch die Berufungsbehörde unzulässig)

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