§ 10 Vlbg SHG 1998 (Ersatz der Kosten der Sozialhilfe durch die zum Unterhalt verpflichteten Angehörigen im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht; öffentlich-rechtliche, nicht dem Art 6 MRK unterliegende Verpflichtung)
§ 11 Abs 2 Vlbg SHG 1998 (Möglichkeit, mit Ersatzpflichtigen Vergleiche abzuschließen)