§ 50 Abs 2 Satz 3 Sbg SHG 1975 (Rückerstattung zu Unrecht empfangener Leistungen, Entscheidung über Rückerstattung mit Bescheid)
VwGH 27.06.2000, 99/11/0088
Gem § 50 Abs 2 dritter Satz Sbg SHG hat die SozialBeh einen B zu erlassen, dessen Spruch den normativen Inhalt hat, dass der seinerzeitige Empfänger der Sozialhilfe verpflichtet wird, zu Unrecht empfangene Leistungen in bestimmter Höhe zurückzuzahlen.