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VwGH 23. 5. 2000, 2000/11/0001 (MILITÄRWESEN)

JudikaturMILITÄRWESENZfV 2001/1710ZfV 2001, 819

§ 36a Abs 1 Z 2 WehrG (Befreiung von der Präsenzdienstpflicht, besonders rücksichtswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen; Betreuung der taubstummen Mutter)

VwGH 23.05.2000, 2000/11/0001

Die Mutter des Bfs ist taubstumm und zu 8 vH in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert. Bei einer verständigen Würdigung ist die Möglichkeit der jederzeitigen Anwesenheit des Bfs als Vermittler von Kontakten zur Umwelt nicht erforderl. Die von ihm aufgezeigten Beispiele (Einkäufe, Behördenwege, Arztbesuche) fallen einerseits nach Lage der Dinge nicht so häufig und für die Beteiligten überraschend an, dass der Bf sozusagen jederzeit auf Abruf zur Verfügung stehen müsste. Für Einkäufe des tägl Bedarfes gibt es weitgehende Möglichkeiten zu ihrer Verrichtung im Wege der Selbstbedienung, also ohne mit der Notwendigkeit der sprachl Kontaktnahme mit anderen Pers, abgesehen davon, dass - worauf die bel Beh freil erst in ihrer Gegenschrift Bezug nimmt - es der Mutter im Einzelfall auch mögl sein muss, sich schriftl verständl zu machen. Abw.

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