§ 66 Abs 2 lit i KFG (Überschreitung der Geschwindigkeitsbeschränkung um mehr als 50 km/h; Aufgabe der Berufungsbehörde)
VwGH 23.05.2000, 2000/11/0112
Mit dem angef B wurde die Berufung gegen den ErstB der Bpoldion Graz vom 21. 4. 1998 abgewiesen und die in Rede stehende zweiwöchige Entziehungsmaßnahme bestätigt.