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VwGH 23. 5. 2000, 2000/11/0112 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2001/1697ZfV 2001, 815

§ 66 Abs 2 lit i KFG (Überschreitung der Geschwindigkeitsbeschränkung um mehr als 50 km/h; Aufgabe der Berufungsbehörde)

VwGH 23.05.2000, 2000/11/0112

Mit dem angef B wurde die Berufung gegen den ErstB der Bpoldion Graz vom 21. 4. 1998 abgewiesen und die in Rede stehende zweiwöchige Entziehungsmaßnahme bestätigt.

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