§ 99 Abs 1 lit a StVO (Verwaltungsübertretung, Alkoholisierung, Verwendungsrichtlinien des Herstellers des verwendeten Alkomat-Gerätes; Ungültigkeit des gesamten Messvorganges bei mehr als zehnprozentigem Unterschied zwischen den ausgeworfenen Werten)
VwGH 23.05.2000, 2000/11/0029