§ 102 Abs 3 KFG (Pflichten des Fahrzeugslenkers, ua Festhalten der Lenkervorrichtung mindestens mit einer Hand, Verbot des Telefonierens ohne Freisprecheinrichtung; Umfang des Verbotes, jede Verwendung eines Handys ohne Freisprecheinrichtung, Erforderlichkeit einer Gesprächsführung, keine)