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VwGH 14. 7. 2000, 2000/02/0084 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2001/1691ZfV 2001, 814

§ 103 Abs 2 KFG (Lenkerauskunft, Erteilung, Anspruch auf Auskunft konsumiert, Straflosigkeit der Nichtbefolgung eines weiteren Auskunftsverlangens; Dauerdelikt, Tatzeiten nahe beieinanderliegend)

VwGH 14.07.2000, 2000/02/0084

Dies trifft auch auf Anfragen zu, die sich offensichtl auf ein Dauerdelikt beziehen, insb dann, wenn die angefragten Tatzeiten nur wenige Minuten - wie im BeschwFall - auseinanderliegen. In diesen Fällen erscheint es erforderl, näher zu begründen, welche Umstände es rechtfertigen, an den Zulassungsbesitzer eine neuerl Lenkeranfrage zu richten. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.

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