§ 8 Abs 3 Z 2 FSG (ärztliches Gutachten, bedingte Eignung; Person, bei denen Nachuntersuchungen erforderlich sind)
§ 24 Abs 1 Z 2 FSG (Fehlen der Voraussetzungen für Erteilung der Lenkberechtigung bei Besitzern einer Lenkberechtigung; Einschränkungen der Gültigkeit der Lenkberechtigung möglich)