§ 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 (Gewerberecht, Entziehung, Gründe; schwerwiegende Verstöße gegen die im Zusammenhang mit betreffendem Gewerbe zu beachtenden Rechtsvorschriften und Schutzinteressen; auch bei Vielzahl geringfügigen Verstöße; zwingende Rechtsvermutung, Beurteilung des Persönlichkeitsbildes, keine)
VwGH 27.09.2000, 2000/04/0127