§ 79 Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlagen, nachträgliche Auflagenvorschreibung, Interessensschutz, Nachbarn, behauptete widmungswidrige Wohnungsbenützung, Prüfung, rechtliche Vorfrage; Baubehörde, bescheidmäßiger Abspruch über rechtmäßige Nutzung zu Wohnzwecken, notwendige eigene Feststellungen der Gewerbebehörde, keine)
VwGH 27.09.2000, 2000/04/0074