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VwGH 27. 9. 2000, 99/04/0209 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2001/1661ZfV 2001, 808

§ 83 GewO 1994 idF vor Nov 1997 (Betriebsanlagen, Auflassung, notwendige Vorkehrungen zur Vermeidung von Gefährdungen, Belästigungen und Beeinträchtigungen; Anzeigepflicht des Betriebsinhabers; Normadressat, Inhaber der Auflassungshandlung, Änderung durch Eigentumsübergang, keine)

VwGH 27.09.2000, 99/04/0209

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