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VwGH 8. 6. 2000, 99/20/0071 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2001/1637ZfV 2001, 799

§ 19 Abs 1 Z 2 AsylG 1991 (Abweisung von Asylanträgen, ua bei nicht rechtzeitiger Mitteilung der Änderung der Abgabestelle)

§ 19 Abs 3 AsylG 1991 (bei Anwendbarkeit des § 8 Abs 2 ZustG Hinterlegung bei der Behörde)

§ 8 Abs 1 ZustG (Änderung der Abgabestelle während eines Verfahrens, unverzügliche Mitteilung; Verlegung auf Dauer)

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