§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung von Albanisch-stämmigen im Kosovo, grundlegende Änderung der politischen Verhältnisse, ausreichender Beobachtungszeitraum erforderlich, Gruppenverfolgung im Kosovo, bloß vorübergehende Entspannung der Situation durch „Holbrooke/Milosevic-Abkommen“ vom 13. 10. 1998, neuerliche Verschärfung mit „Massaker von Racak“ am 15. 1. 1999, amtswegige Beachtung solcher Tatsachen durch Spezialbehörden)