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VwGH 24. 5. 2000, 2000/12/0074 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 2001/1618ZfV 2001, 792

§ 41 Abs 2 Wr BesoldungsO 1994 (Abfertigung, Gebührlichkeit bei Austritt, Voraussetzungen; keine bei Austritt wegen Nichtbezahlung des Gehalts, keine Gestaltbarkeit des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses)

VwGH 24.05.2000, 2000/12/0074

Mit dem angef B wurde der A des Bf auf Feststellung der Gebührlichkeit einer Abfertigung abgewiesen. Der Bf hatte wegen Nichtbezahlung des Gehalts den Austritt erklärt.

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