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VwGH 25. 5. 2000, 99/07/0201 (BODENREFORM)

JudikaturBODENREFORMZfV 2001/1599ZfV 2001, 782

§ 2 Abs 1 Krnt GSLG 1969 (Bringungsrecht, Einräumung auf Antrag bei Vorliegen eines Bringungsnotstandes; Antragsberechtigung auch des Grundstückspächters; Begriff des Bringungsnotstandes)

VwGH 25.05.2000, 99/07/0201

Ein Bringungsnotstand beeinträchtigt iFd Verpachtung im bes Maße auch den Pächter. Es ist daher davon auszugehen, dass auch ihm ein A-Recht zusteht, um diesen Bringungsnotstand durch die Einräumung eines Bringungsrechtes beseitigen zu lassen.

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