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VwGH 27. 4. 2000, 98/06/0135 (BAURECHT, RAUMORDNUNG)

JudikaturBAURECHT, RAUMORDNUNGZfV 2001/1593ZfV 2001, 779

§ 16a Abs 1 lit a Tir ROG 1984 (Apartmenthaus, Begriff; Gebäude auf einer für Apartmenthäuser gewidmeten Fläche, in dem mehr als drei Wohnungen nicht ständig der Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnbedarfes dienen; Verwendungszweck als Freizeitwohnsitz muss nicht ausdrücklich in der Baubewilligung genannt sein, Deckung der Verwendung als Freizeitwohnsitz ausreichend; Haus mit mehr als drei Wohnungen; für drei Wohnungen kein Verbot einer Nutzung als Freizeitwohnsitz)

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