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VwGH 26. 4. 2000, 99/05/0285 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2001/1589ZfV 2001, 778

§ 75 Abs 9 idF LGBl 1996/44 Wr BauO (Gebäudehöhe; Überschreitung in den Bauklassen I bis IV um höchstens 1,5 m; keine Beeinträchtigung des örtlichen Stadtbildes und Gebäude nicht mehr Hauptgeschoße als ein Neubau, der ausschließlich Wohnungen und eine durchgehende Geschoßhöhe von 2,8 m aufweist; Überschreitung nach § 69 Abs 1 lit m ausgeschlossen; Anzahl der Hauptgeschoße größer als drei)

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