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VwGH 30. 5. 2000, 96/05/0247 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2001/1585ZfV 2001, 776

§ 45 Abs 1 Oö BauO (Bausperre, für bestimmtes Gebiet, Flächenwidmungsplan oder Bebauungsplan zu erlassen oder zu ändern, Bausperre im Interesse der Sicherung einer zweckmäßigen und geordneten Bebauung erforderlich; Darlegung der Änderungsabsicht)

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