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Personalvertretung 6. 6. 2000, A 13 - PVAK/00

JudikaturZfV 2001/1550ZfV 2001, 714

§ 22 Abs 4 PVG, §§ 11 bis 13 PV-GO

Personalvertretung 06.06.2000, A 13 - PVAK/00

Beschlüsse der PVOrg kommen nur über eine formelle Abstimmung in einer Sitzung nach ordnungsgemäß durchgeführter Debatte gesetzmäßig zustande. Eine bloße Fühlungnahme des Vors mit den übrigen A-Mitgl genügt selbst dann nicht, wenn kein Mitgl in einer formellen Sitzung gegen diese Art der Geschäftsbehandlung widerspricht.

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