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BerK 13. März 2001, GZ 90/10-BK/00 (DISZIPLINARRECHT)

JudikaturDISZIPLINARRECHTZfV 2001/1540ZfV 2001, 711

§ 45 Abs 3 AVG (Parteiengehör, Nichtgewährung, sanierbar im Berufungsverfahren)

§ 66 Abs 4 AVG (Berufungsbehörde, Entscheidung in der Sache, volle Berufungsinstanz)

§ 118 Abs 1 Z 2 AVG (keine Bindung an Zurücklegung einer Strafanzeige im Disziplinarverfahren, Einstellung mangels Erweisbarkeit)

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