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VfGH 25. 9. 2000, G 64/00 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2001/1520ZfV 2001, 702

Art 140 Abs 1 letzter Satz B-VG (Gesetzesprüfung, Individualantrag, Unzulässigkeit; Rechtsverletzungsmöglichkeit, keine; begünstigende Vorschrift)

§ 2 Abs 1 Z 25 GewO idF BGBl I 1998/116 (Ausnahme von der GewO; Verabreichung von Speisen und Ausschank von Getränken im Rahmen bestimmter Veranstaltungen durch Körperschaften öffentlichen Rechts und sonstige gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche juristische Personen)

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