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VfGH 21. 6. 2000, A 1/99 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2001/1512ZfV 2001, 699

§ 52 lit a Z 13b StVO (Halte- und Parkverbot; Kundmachungsmangel wegen fehlender Zusatztafel)

§ 89a Abs 2 StVO (Entfernen eines verkehrsbehindernd abgestellten Kraftfahrzeuges)

§ 89a Abs 7 StVO (ebenso; Bezahlung der Kosten durch den Zulassungsbesitzer bei Übernahme des Kraftfahrzeuges, bescheidmäßige Kostenvorschreibung nur bei Unterbleiben der fristgerechten Übernahme oder bei Verweigerung der Bezahlung; Denkunmöglichkeit einer Verkehrsbeeinträchtigung bei Fehlen einer ordnungsgemäß kundgemachten Halteverbotverordnung, Rückforderung der Kosten; Bindungswirkung des UVS-Bescheides, keine)

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