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VfGH 26. 9. 2000, B 320/99 (JAGDRECHT)

JudikaturJAGDRECHTZfV 2001/1490ZfV 2001, 688

§ 101 Abs 1 Nö JagdG 1974 (Haftung des Jagdausübungsberechtigten für Jagd- und Wildschäden; Ersatz in Geld; Abweichung von den Schadenersatzbestimmungen des ABGB sachlich begründet)

§ 117 Abs 1 Nö JagdG 1974 (Verfahrenskosten, Kostenselbsttragung der Parteienkosten)

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