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VwGH 20. 12. 1999, 99/10/0204 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2001/1442ZfV 2001, 675

§ 66 Abs 2 AVG (Berufungsentscheidung, Behebung und Zurückverweisung; Voraussetzungen; Klärungsbedürftigkeit des Sachverhaltes setzt Klärung der Rechtsfragen durch BerufungsBeh voraus; Vornahme einer ges gebotenen Interessenabwägung kein Kassationsgrund; Unvermeidbarkeit einer mündl Verhandlung; Bindungswirkung der Behebungsgründe)

VwGH 20.12.1999, 99/10/0204

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