§ 69 Abs 1 AVG (Wiederaufnahme des Verfahrens, Voraussetzungen, ua Vorliegen eines durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren; Unzulässigkeit bei WA-Antragstellung vor Erlassung des verfahrensbeendenden Bescheides, Zurückweisung auch wenn Entscheidung über WA-Antrag erst nach rechtskräftiger Beendigung ergeht; neue höchstgerichtliche Judikatur weder „neue Tatsache“ noch Vorfragenentscheidung iSd § 69 Abs 1 Z 3 )
VwGH 22.12.1999, 98/01/0423