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VwGH 19. 5. 2000, 96/21/0670 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2001/1420ZfV 2001, 669

§ 6 AVG (Berufung; unzuständige Behörde; Weiterleitung; Zurückweisung nach Rückübermittlung)

VwGH 19.05.2000, 96/21/0670

Für die Behandlung dieses als Beschw zu wertenden Schriftsatzes (§ 67c Abs 2 AVG) ist der Unabhängige Verwaltungssenat für die Steiermark zuständig.

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