§ 62 Abs 1 AVG (Bescheid, Erlassung; Anwendung der geltenden Rechtslage, sofern sich nicht aus einer Übergangsbestimmung oder sonst aus dem Gesetz die Anwendung der früheren Rechtslage ergibt)
VwGH 30.06.1999, 96/03/0172
(S Gewerberecht)
§ 62 Abs 1 AVG (Bescheid, Erlassung; Anwendung der geltenden Rechtslage, sofern sich nicht aus einer Übergangsbestimmung oder sonst aus dem Gesetz die Anwendung der früheren Rechtslage ergibt)
VwGH 30.06.1999, 96/03/0172
(S Gewerberecht)