§ 45 Abs 3 AVG (Parteiengehör; Gelegenheit zur Stellungnahme vor Festsetzung einer Leistungsfrist)
§§ 56 ff AVG (Bescheid, Begriff; mangelnde Bescheidqualität der bloßen Mitteilung über eine Information der Quästur betreffend Widerruf des Lehrauftrages)