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VwGH 31. 3. 2000, 99/02/0101 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2001/1407ZfV 2001, 666

§ 31 Abs 1 VStG (Verjährung, Verfolgungsverjährungsfrist, rechtzeitige Verfolgungshandlung; Lenken eines Kfz in alkoholbeeinträchtigtem Zustand, Tatzeitkorrektur nach Fristende, „gegen 5.30 Uhr“ statt „gegen 4.00 Uhr“, bloße Spezifizierung der Tatumstände)

VwGH 31.03.2000, 99/02/0101

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