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VwGH 5. 5. 2000, 2000/19/0061 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2001/1405ZfV 2001, 666

§ 28 Abs 3 VwGG (Säumnisbeschwerde; zweifelsfreie Bezeichnung einer unzuständigen Behörde)

VwGH 05.05.2000, 2000/19/0061

Der von der Bfin mit Berufung angef B wurde, wie seine Fertigungsklausel zeigt, vom LH von Wien (in Inanspruchnahme der aus § 89 Abs 1 erster Satz FrG 1997 erfließenden Zuständigkeit) erlassen. Zur E über die von der Bfin dagegen erhobene Berufung war daher gem § 94 Abs 4 FrG 1997 der BMI berufen.

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