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VwGH 7. 3. 2000, 2000/05/0037 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2001/1403ZfV 2001, 665

§ 45 Abs 1 Z 5 VwGG (verwaltungsgerichtliches Verfahren, Wiederaufnahme; Einstellung wegen Klaglosstellung oder wegen durch Klaglosstellung veranlasster Zurückziehung, Behebung der die Klaglosstellung bewirkenden Maßnahme; Säumnisbeschwerde, Nachholung des ausstehenden Bescheids außerhalb der vom VwGH gesetzten Frist, Einstellung des Säumnisbeschwerdeverfahrens; Abweisung einer Vorstellung gegen den verspätet erlassenen Bescheid, Aufhebung der Vorstellungsentscheidung durch VwGH; Gemeindebescheid gehört noch dem Rechtsbestand an, kein Wiederaufnahmegrund für das Säumnisbeschwerdeverfahren; Antragslegitimation für Wiederaufnahme der Parteien des Verwaltungsverfahrens)

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