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VwGH 26. 5. 2000, 99/02/0371 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2001/1394ZfV 2001, 664

Art 132 B-VG (Säumnisbeschwerde; Säumigkeit, keine, Schubhaftbeschwerde, Mehrparteienverfahren, rechtzeitige Bescheiderlassung gegenüber einer Partei; Zustellung an Bezirkshauptmannschaft)

VwGH 26.05.2000, 99/02/0371

Ua nach VwGH-Beschl 30.05.1997, 96/02/0602, ist im MehrparteienVerf ein B erlassen (und damit als Rechtsnorm existent geworden), wenn er wenigstens einer der Parteien gegenüber ordnungsgem erlassen wurde. Dies war im BeschwFall gegenüber der BH F durch die erfolgte Zustellung des Schubhaft-B der bel Beh (UVS) vom 30. 6. 1998 der Fall.

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