§ 33 Abs 1 VwGG (Gegenstandslosigkeit bei Klaglosstellung des Beschwerdeführers, sinngemäße Einstellung bei nachträglichem Wegfall des Rechtsschutzinteresses, bloß theoretische Bedeutung einer allfälligen Bescheidaufhebung durch VwGH; bereits wieder anhängiges Asylverfahren aufgrund eines 2. Asylantrages nach Änderung der Verhältnisse im Herkunftsstaat, keine Relevanz der Entscheidung über Rechtmäßigkeit des Abspruches über 1. Asylantrag)